Anwendungsfertig! Spezial-Unkrautvernichter gegen Problemunkräuter wie Giersch und Ackerschachtelhalm. Schnell wirksam! Wurzeltiefe Wirkung bereits innerhalb weniger Stunden. Auch bei niedrigen Temperaturen wirksam. Nicht bienengefährlich.
Wirkstoffe: 186,7 g/l Pelargonsäure, 30 g/l Maleinsäurehydrazid.
Zul.-Nr.: 006177-60
Optimale Wirkung bei einer Unkrautgröße von 10 cm. Unkräuter komplett benetzen, um eine maximale Wirkstoffaufnahme zu garantieren. Mindesttemperatur bei der Anwendung: 10°C. Die Unkräuter sollten bei der Spritzung trocken sein.
Unverdünnt als Einzelpflanzen bzw. Teilflächenbehandlung spritzen: 100 ml/m² Unkrautfläche. Nach eigenen Erfahrungen sind bei Einzelpflanzenbehandlung je nach Unkrautdichte 30-40 ml/m² ausreichend. Blätter von angrenzenden Kulturpflanzen nicht benetzen, da ansonsten Schäden möglich sind. Holzige Pflanzenteile werden nicht geschädigt, so dass das Mittel problemlos unter Bäumen und Sträuchern angewendet werden kann.
Wiederholung der Behandlung: Sollten Unkräuter wieder austreiben, muss die Spritzung wiederholt werden. Spritzung erst dann wiederholen, wenn die Unkräuter erneut 10 cm groß sind. Maximal 2 Anwendungen im Abstand von 30-60 Tagen.
B4: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft.
Die Anwendung von Herbiziden (Unkrautmitteln) ist im Garten nur auf Beeten mit Pflanzenbewuchs erlaubt. Auf versiegelten Flächen wie Terrassen, und Hofeinfahrten ist der Herbizid-Einsatz gesetzlich verboten.
Sicherheitshinweis:
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
SP1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen. Bitte beachten Sie die Warnhinweise und Symbole in der Gebrauchsanleitung. Anwendung durch nicht berufliche Anwender zulässig.
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